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KGS Golzheim

Anmeldung der Schulneulinge

Aller Anfang ist
- eine neue Erfahrung
- spannend
- abenteuerlich
- eine Chance
- eine Herausforderung
- ein neuer Lebensabschnitt
und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne … (Hermann Hesse)

Schulpflichtige Kinder der Gemeinden Golzheim, Girbelsrath und Morschenich / Morschenich Neu werden schriftlich  durch die Schule benachrichtigt. Auch Kinder aus Düren, Buir und Blatzheim besuchen unsere Schule. Sie müssen sich lediglich bei uns in der  Schule melden und anmelden. Wenn Sie unsere Schule kennenlernen möchten, vereinbaren Sie einen Termin und wir stellen Ihnen persönlich unser Konzept vor und zeigen Ihnen unsere Schule.

Anmeldung der Schulneulinge

Etwa neun Monate vor Schulbeginn erfolgt die Anmeldung an der Schule. Während die Eltern die nötigen Unterlagen ausfüllen findet gleichzeitig ein kleiner „Schultest“ des Kindes durch die Schulleiterin statt. Hier können frühzeitig Auffälligkeiten wahrgenommen und an die Eltern rückgemeldet werden. Den Eltern werden Möglichkeiten aufgezeigt, ob und welche Fördermaßnahmen noch vor Schulbeginn sinnvoll sind.

In der darauf folgenden Zeit stellt das Gesundheitsamt die körperliche Schulfähigkeit fest. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten einen Termin vom Gesundheitsamt Düren. Die Schulleitung bittet in Absprache mit den Eltern immer darum, die Untersuchung auffälliger Kinder vorzuziehen. Erzieherinnen der Kindergärten und Lehrerinnen tauschen sich, falls nötig, aus. Dazu muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Die Eltern sollen frühestmöglich auf Schwierigkeiten aufmerksam gemacht werden, damit die Zeit bis zur Einschulung noch bestmöglich für logopädische Förderung, Ergotherapie usw. genutzt werden kann.

Was bedeutet Schul­fähig­keit?

Die Schulfähigkeit bezeichnet den Entwicklungsstand des Kindes, der es ihm ermöglicht, sich die Kulturtechniken anzueignen und diesen Lernprozess mit anderen Kindern in einer Gruppe zu vollziehen.

Drei Bereiche der Schulfähigkeit werden unterschieden:

  • körperliche Schulfähigkeit,
  • kognitive Schulfähigkeit und
  • sozial-emotionale Schulfähigkeit

Vom Kinder­garten in die Schule

Die Aufgabe von Kindergarten und Grundschule besteht darin, die Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Kindes zu fördern und durch altersangemessene pädagogische Maßnahmen zur Erziehung und Bildung beizutragen.

Die Schule lädt die Schulneulinge an einem Vormittag vor den Sommerferien zu sich in die Schule ein. Die zukünftigen Schulkinder zusammen mit den Erzieherinnen nehmen zwei Stunden am Unterricht der Klassen 1 oder 2 teil. In Einzelfällen besteht außerdem die Möglichkeit, dass ein Kind nach Absprache zusätzlich am Unterricht der ersten Klasse teilnehmen kann. Bestehende oder neue Kontakte werden genutzt, um Patenschaften für das neue Schuljahr anzubahnen.

Aufnahmebestätigung

Mitte Mai vor der Einschulung verschickt die Schule eine schriftliche Aufnahmebestätigung an die Erziehungsberechtigten.

Eltern­in­for­ma­tions­abend für die Eltern der Schul­neu­linge

Vor den Sommerferien werden die Eltern der Schulneulinge zu einem Informationsabend in die Schule eingeladen. Die Schulleitung gibt (falls dies schon entschieden ist) die künftige Klassenlehrerin des neuen ersten Schuljahres bekannt. Außerdem stellen sich die OGS- und 8-1-Leitungen sowie der Förderverein vor und geben einen Einblick in ihre Arbeit.

An diesem Abend werden wichtige Informationen über das Schulleben gegeben bzw. diesbezügliche Fragen der Eltern beantwortet.

Schriftliche Informationen in Bezug auf den Schulalltag, die Regeln, Erziehungsvereinbarung, schriftliche elterliche Zustimmungen usw. erhalten die Eltern auch in Form einer „Einschulungsmappe“, die an diesem Abend jeder Familie zur Verfügung gestellt wird.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Merzenich