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KGS Golzheim

Beurlaubung / Unterrichtsbefreiung

Wenn Ihr Kind aus wichtigen Gründen beurlaubt werden soll, stellen Sie bitte vorab einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung. Diesen reichen Sie bei der Klassenlehrerin oder direkt bei der Schulleitung ein. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind in NRW grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Beurlaubungen direkt vor oder nach einzelnen Feiertagen bzw. beweglichen Ferientagen. Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Beurlaubungsverbot vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines nachweislich dringenden bzw. wichtigen Grundes (s.  Erlass des Kultusministeriums vom 26.3.1980 (Öffnet in einem neuen Tab)), z.B. persönlichen Anlässen/Veranstaltungen möglich. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht dem Zweck dient, die Ferien zu verlängern. Eine Verlängerung der Ferien ohne Beurlaubung stellt eine Schulpflichtverletzung dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Beurlaubungen ist der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen.

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