Das Distanzlernen („Homeschooling“) kann sowohl ergänzend zum Präsenzunterricht erfolgen oder den Präsenzunterricht ersetzen. Es soll laut Ministerium im gleichen (bzw. „gleichwertigen“) Umfang stattfinden wie Präsenzunterricht.
Dies geschieht, wenn eine Klasse oder mehrere Klassen aufgrund von Quarantänemaßnahmen infolge einer Coronainfektion an der Schule nicht mehr in den Präsenzunterricht kommen kann.
Sämtliche Inhalte, die zu Hause von den Kindern erarbeitet werden sind Teil der Leistungsbewertung. Sie können in Tests abgefragt werden und in die Notengebung einfließen: „Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt.“ (Zitat Schulministerium).
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, benötigen hierfür ein ärztliches Attest.