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KGS Golzheim

Geschenke und Belohnungen

Nach beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen dürfen Lehrkräfte, aber auch das pädagogische Personal der Schule, grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit annehmen.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Zuwendung als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann.
Tatbestände, bei denen von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden kann, sind z.B. die Annahme von nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandenden geringwertigen Aufmerksamkeiten wie z.B. handgefertigten Geschenken von Schulkindern oder ein Geschenk für eine Lehrkraft durch die Klassenpflegschaft, wenn dieses Geschenk vom Anlass (z.B. Verabschiedung eines Schülerjahrgangs), Wert und auch vom Gegenstand her (Blumen, Pralinen) im allgemeinen Empfinden als angemessen zu bewerten ist.

Erläuterungen und Hinweise