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KGS Golzheim

Krankmeldung / Meldepflichtige Erkrankungen / Infektionskrankheiten

Falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, benachrichtigen Sie die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes per SchoolFox.

 Bei Erkrankung des Kindes gelten folgende Regeln:

  1. Spätestens am Morgen des 1. Fehltages melden Sie Ihr Kind im Sekretariat krank.
  2. Bei längerfristigen Erkrankungen muss nach dem 3. Schultag eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten eingegangen sein. Hier haben Eltern eine sogenannte Bringschuld. Verspätet eingegangene Entschuldigungen muss die Schule nicht akzeptieren (gemäß Urteil des OVG Münster).
  3. Bei Fehltagen vor und nach beweglichen Ferientagen, Feiertagen, sowie vor und nach den Schulferien bitten wir, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

In allen anderen Fällen genügt uns in der Regel eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten. Im Falle einer hohen Anzahl von Fehltagen behalten wir uns vor, ärztliche Bescheinigungen oder ärztliche Atteste einzufordern. In besonderen Fällen schalten wir den Amtsarzt ein.

Stellt eine Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn fest, dass ein Kind fehlt und keine Krankmeldung vorliegt, wird relativ schnell ein Rückruf an Sie erfolgen. Damit wollen wir sicherstellen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestoßen ist.

Meldepflichtige Erkrankungen

Folgende Erkrankungen sind nach  § 34 InfektionsschutzgesetzPDF-Datei37,80 kB meldepflichtig:

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Scharlach
  • Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger)
  • Windpocken
  • Meningokokken- Infektion (Mengingokokken: Erreger der Hirnhautentzündung)
  •  Kopfläuse

In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule muss die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten.

Sollten an unserer Schule meldepflichtige Erkrankungen auftreten, werden Sie per Aushang an der Tür des Haupteinganges darüber informiert. Bei gehäuftem Auftreten einer Infektionskrankheit erfolgt eine Mitteilung an alle Eltern/Erziehungsberechtigten per Elternbrief.

Erläuterungen und Hinweise